Leistungspflichten

Leistungspflichten
Leistungspflichten,
 
Pflichten aus einem Schuldverhältnis. Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenleistungspflichten. Hauptleistungspflichten sind die vertraglichen, wesentlichen Pflichten, z. B. die Pflicht des Verkäufers, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben und zu übereignen, und die Pflicht des Käufers zur Kaufpreiszahlung. Sie werden durch die Nebenleistungspflichten ergänzt, die der Vorbereitung, Sicherung und Durchführung der Hauptleistung dienen und sich aus vertraglicher Vereinbarung (z. B. Verpflichtung des Verkäufers zur Versendung der Ware), aus dem Gesetz (z. B. Auskunftspflicht aus §§ 402, 666 BGB) oder Treu und Glauben ergeben.

Universal-Lexikon. 2012.

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